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Versicherungslexikon

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Förderstufen

Spezifische staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten im Rahmen der sog. Riester-Rente (vgl. auch Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge). Da die Riester-Rente schrittweise eingeführt wurde, wurden seit 2002 auch die Förderbedingungen im Zwei-Jahres-Rhythmus erweitert. Die jeweiligen Erhöhungen der staatlichen Zuschüsse und Sonderausgabenabzüge zu dieser privat finanzierten Rentenversicherung werden Förderstufen genannt. Die folgende Übersicht enthält die einzelnen Stufen bzw. die jährlichen staatlichen Zuschüsse pro Vertrag bzw. Versicherungsnehmer (unter der Voraussetzung, dass die Mindestprämie eingezahlt wird).

Jahre

Grundzulage
Ledige

Grundzulage
Verheiratete

Kinderzulage

2002/2003

38 EUR

76 EUR

46 EUR

2004/2005

76 EUR

152 EUR

92 EUR

2006/2007

114 EUR

228 EUR

138 EUR

seit 2008

154 EUR

308 EUR

185 EUR (300 EUR)

Abb.: Zulagen bei Riester-Rentenverträgen, in Anlehnung an §§ 84, 85 EStG.

Autor(en): Uwe Laue

 

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