Gedehnter Versicherungsfall
Versicherungsfall, der nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt eintritt, sondern sich über einen gewissen Zeitraum erstreckt. Gedehnte Versicherungsfälle kommen in der Krankenversicherung und in der Betriebsunterbrechungsversicherung vor.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo