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Geldmarktfonds

1. Begriff: Investmentfonds bzw. Investmentsondervermögen, die in Bankguthaben und Geldmarktinstrumente (§ 48 InvG) investieren.

2. Merkmale: Die Wertentwicklung von Geldmarktfonds wird hauptsächlich von der Zinsentwicklung am Geldmarkt bestimmt. Im Investmentgesetz (InvG) ist für die Kapitalanlagegesellschaften die Einbeziehung von Geldmarktinstrumenten in Sondervermögen geregelt. Ein Geldmarktfonds setzt dabei voraus, dass nach den Vertragsbedingungen der Investmentfonds bzw. das Investmentsondervermögen ausschließlich in Bankguthaben und Geldmarktinstrumenten (§ 48 InvG) von hoher Qualität investiert und der Investor von der Kapitalanlagegesellschaft jederzeit die Rücknahme von Anteilen verlangen kann.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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