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Gesundheitspolitik

1. Begriff: Im institutionellen Sinne das System der politischen Akteure, die auf unterschiedlichen Ebenen die Gestaltung des Gesundheitssystems prägen. Im funktionellen Sinne die Bemühungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung durch Minderung krankheitsbedingter Einschränkungen der Lebensqualität und des vorzeitigen Todes durch Maßnahmen des Gesundheitssystems und darüber hinaus (z.B. hinsichtlich der Wohnung, Ernährung, Bildung etc.).

2. Akteure: Wesentliche nationale Akteure sind die Bundesregierung (insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit), die Bundesländer (v.a. im Bereich der Krankenhausversorgung), die Verbände der Leistungserbringer (z.B. die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Bundesärztekammer, der Verband forschender Arzneimittelhersteller), die Verbände der Kostenträger (z.B. Spitzenverband Bund der Krankenkassen, AOK-Bundesverband, Verband der privaten Krankenversicherung e.V.). Die Politik hat die Verbände der Patienten und Versicherten mit Mitspracherechten ausgestaltet. Supranational sind die WHO sowie die EU relevant.

3. Instrumente: Der Gesetzgeber gestaltet vielfach in Deutschland nur den Rahmen, der von der Selbstverwaltung auszugestalten ist. Wesentlich sind hier Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern sowie Richtlinien des von beiden Seiten paritätisch besetzten Gemeinsamen Bundesausschusses.

4. Entwicklungen: Seit Mitte der 1970er Jahre dominiert das Bemühen, Beitragssatzanstiege in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begrenzen. In jüngerer Zeit gewinnen Aspekte der Qualitätsorientierung in der gesundheitlichen Versorgung verstärkt an Gewicht. Die demografische Alterung wird quantitativ wie qualitativ eine bedeutende Herausforderung für die Gesundheitspolitik und die Gesundheitsversorgung darstellen.

Autor(en): Prof. Dr. Jürgen Wasem

 

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