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Grobe Fahrlässigkeit

1. Begriff: Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dabei den gesunden Menschenverstand außer Acht lässt. Beispiel: Eine brennende Kerze bleibt länger als 15 Minuten ohne Aufsicht.

2. Konsequenzen: Grobe Fahrlässigkeit führt zu Einschränkungen in der Entschädigungsleistung des Versicherers (Quotenregelung).

3. Aktuelle Entwicklungen: Während der Versicherer in der Vergangenheit bei Grober Fahrlässigkeit leistungsfrei war, sieht das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine Entschädigungsleistung mit einer Kürzung unter Berücksichtigung der Schwere des Verschuldens vor. – 4. Grobe Fahrlässigkeit in der Haftpflichtversicherung: In der Haftpflichtversicherung ist die Grobe Fahrlässigkeit abgedeckt.

Autor(en): Frank Sievers, Dr. Monika Sebold-Bender

 

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