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Haftpflichtprozess

1. Begriff: Prozess über Grund und Höhe des Haftpflichtanspruchs.

2. Merkmale: Der Haftpflichtprozess klärt in erster Linie das Haftungsverhältnis. Zudem entfalten die Feststellungen im Haftpflichtprozess eine Bindungswirkung für den Deckungsprozess (Bindungswirkung aus dem Haftpflichtprozess). Kläger im Haftpflichtprozess ist, soweit der Anspruch nicht auf einen Dritten übergegangen ist, der unmittelbar Geschädigte. Beklagter ist i.d.R. der Schadenverursacher. Verursachen Kinder einen Schaden, kann sich die Klage wegen einer Aufsichtspflichtverletzung gegen die Eltern richten.

Autor(en): Frank Sievers

 

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