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Versicherungslexikon

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Höchstschadenrückversicherung

Form des nicht-proportionalen Rückversicherungsvertrags. In der Höchstschadenrückversicherung übernimmt der Rückversicherer eine vertraglich bestimmte Anzahl (meist 3, 5 oder 7) der größten versicherten Einzelschäden eines Geschäftsjahres aus den in Rückdeckung gegebenen Risiken eines Erstversicherers in voller Höhe. Grundsätzlich wird dabei keine Mindesthöhe (Priorität = 0) der vom Rückversicherer zu tragenden Schäden vereinbart.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo

 

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