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Versicherungslexikon

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Internationale Haftpflichtprogramme

1. Begriff: Abgestimmtes Gebilde aus Erst- und Rückversicherungsverträgen zur Versicherung internationaler Konzerne.

2. Merkmale: Ein Mastervertrag (Erstversicherungsvertrag) versichert die Muttergesellschaft eines Konzerns mit ihren Tochtergesellschaften im In- und Ausland umfänglich mit angemessen hohen Versicherungssummen und entsprechend weitem Versicherungsumfang. Lokale Versicherungsverträge (Erstversicherungsverträge) werden in den Niederlassungsländern des Versicherungsnehmerkonzerns zwischen dessen Tochtergesellschaften und Konzerngesellschaften des Master-Versicherers oder seiner Kooperationspartner nach dessen Vorgaben geschlossen, um im jeweiligen Land Versicherungsschutz nach dort üblichem Standard sowie die Schadenregulierung vor Ort zu gewährleisten. Die lokalen Policen nimmt der Master-Versicherer typischerweise zu 100 % in Rückversicherung (sog. Fronting), um zu kompensieren, dass der lokale Versicherer auf die Konditionen des lokalen Vertrags keinen Einfluss hat, sondern den Vorgaben des Masters folgt. Der Mastervertrag füllt mit einer Konditionsdifferenzenversicherung allfällige Lücken im Versicherungsschutz der lokalen Verträge und sichert so einen einheitlichen Standard des Versicherungsschutzes.

3. Abgrenzungen: Sog. Europa-Policen oder FOS-Policen („Freedom of services“-Policen) bieten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einheitlichen Versicherungsschutz für einen internationalen Konzern durch eine einzige Erstversicherungspolice, die typischerweise im Sitzland der Konzernholding abgeschlossen wird. Bei dieser Lösung gibt es also keine lokalen Policen. Reine Master- oder Umbrella-Deckungen, die von der Konzernholding abgeschlossen werden, bieten Versicherungsschutz in Ergänzung zu unabhängig und unkoordiniert abgeschlossenen Versicherungsverträgen der Auslandstöchter, wenn kein internationales Haftpflichtprogramm installiert wurde. Diese Versicherungsverträge der Auslandstöchter werden nicht vom Master-Versicherer rückversichert.

Autor(en): Dr. Jürgen Kurth

 

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