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Interner Zinsfuß

Kalkulationszinssatz, bei dem der Kapitalwert einer Investition gleich null ist bzw. die diskontierten Zahlungsüberschüsse (Et - At) die Anschaffungsauszahlung (– I0) gerade decken, formal:

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mit I0 = Investitionsbetrag zum Zeitpunkt 0; t = Zeitpunkt 1 ... n; Et bzw. At= Einzahlungen bzw. Auszahlungen zum Zeitpunkt t; i = interner Zinsfuß. Der interne Zinsfuß kann zur Begründung von Investitionsentscheidungen herangezogen werden. Demnach sollte eine Investition durchgeführt werden, a) wenn der interne Zinsfuß den Kapitalkostensatz (Opportunitätskostensatz) übersteigt, mindestens aber erreicht (und keine Budgetrestriktion gilt) oder
b) wenn bei einem Vergleich verschiedener Investitionsmöglichkeiten die betrachtete den größten internen Zinsfuß aufweist (im Fall und im Rahmen gegebener Budgetrestriktionen); auch in diesem Fall sollte der interne Zinsfuß zudem den Kapitalkostensatz übersteigen oder zumindest erreichen, damit für die Investition nicht nur eine relative, sondern auch eine absolute Vorteilhaftigkeit gilt.

Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner

 

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