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Kapitaldeckungsverfahren versus Umlageverfahren in der Rentenversicherung

1. Grundlagen

Die Rentenversicherung deckt neben der Erwerbsunfähigkeit v.a. das Versorgungsrisiko im Alter ab. Dieses Risiko liegt zu Beginn des Erwerbslebens noch in ferner Zukunft. Deshalb erfordert die Abdeckung eine Umschichtung von Kaufkraft von der Phase der aktiven Erwerbstätigkeit in die Ruhestandsphase. Für diese intertemporale Kaufkraftumschichtung stehen der Gesellschaft grundsätzlich zwei Alternativen der Finanzierung zur Verfügung: das Kapitaldeckungsverfahren und das Umlageverfahren.

Beim Kapitaldeckungsverfahren werden Beiträge aus dem laufenden Erwerbseinkommen entrichtet und auf dem Kapitalmarkt angelegt. Die Höhe dieser Beiträge muss beim sog. „Anwartschaftsdeckungsverfahren“ so bemessen sein, dass später die Summe aus den Zinserträgen und der Tilgung des Kapitalstocks ausreicht, um die erwarteten Versicherungsleistungen vollständig abzudecken. Beim sog. „Abschnittsdeckungsverfahren“ müssen die zu erwartenden Ausgaben einer bestimmten, meist mehrere Jahre umfassenden Periode über den Kapitalstock abgesichert sein. Die Rendite im Kapitaldeckungsverfahren, also das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen und diskontierten Leistungsansprüchen, entspricht dem mit der spezifischen Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos gewichteten Marktzins. Dieses Ergebnis zeigt, dass die private Ersparnis kein Äquivalent zur Absicherung eines Risikos durch ein kapitalfundiertes Versicherungssystem darstellt. Kapitalfundierte Versicherungssysteme können sowohl gesetzlich als auch privat organisiert sein.

Beim Umlageverfahren werden die von der aktiven Generation in einer Periode entrichteten laufenden Beiträge nicht angespart, sondern in der gleichen Periode an die Leistungsempfänger, das sind die Rentner, ausgeschüttet. Es wird somit kein Kapitalstock gebildet. Da das Umlageverfahren einen Prozess der intergenerationalen Umverteilung beinhaltet, müssen die Erwerbstätigen einer Versicherungspflicht und die Leistungsanbieter einem Kontrahierungszwang unterworfen werden. Umlagefinanzierte Systeme werden deshalb nicht rein privat angeboten, sondern müssen staatlich organisiert werden. Als Träger kommen dabei entweder fiskalische oder parafiskalische Institutionen infrage. Auch für die umlagefinanzierten Systeme sozialer Sicherung lässt sich das Verhältnis zwischen den Beiträgen und den (erwarteten) Rentenleistungen ermitteln. Bei konstantem Beitragssatz entspricht die virtuelle Verzinsung der Beitragszahlungen im Umlageverfahren der Wachstumsrate der Lohnsumme. Die Lohnsumme ist das Produkt aus dem durchschnittlichen versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt und der Anzahl der Beitragszahler. Die Beitragszahlungen zu einem umlagefinanzierten System verzinsen sich demnach umso höher, je dynamischer sich die versicherungspflichtigen Arbeitseinkommen entwickeln und je stärker die Zahl der beitragspflichtigen Erwerbstätigen steigt.

2. Leistungsfähigkeit und Probleme der Finanzierungsverfahren

Die interne Rendite ist ein wesentlicher Indikator für die relative Effizienz des jeweiligen Finanzierungsverfahrens. Denn sie gibt an, zu welchem Verhältnis Gegenwartskonsum in zukünftige Konsummöglichkeiten transferiert werden kann. Theoretisch ist das Verhältnis zwischen der Wachstumsrate der Lohnsumme und dem Marktzins ungeklärt; in der Realität lässt sich bislang beobachten, dass der Marktzins – von wenigen historischen Ausnahmesituationen abgesehen – höher als das Lohnsummenwachstum ausfällt. Hinzu kommt, dass Gesellschaften, deren Alterssicherungssystem kapitalfundiert ist, gesamtwirtschaftlich mit einem höheren Kapitalstock arbeiten als Ökonomien mit umlagefinanzierten Sicherungssystemen. Dieser höhere Kapitalstock führt zu einem höheren Pro-Kopf-Einkommen, so dass das Kapitaldeckungsverfahren in einer Situation der Sicherheit als das rentablere Verfahren gilt.

Allerdings sind die beiden Finanzierungsverfahren unterschiedlichen Risiken unterworfen. Eines der größten sozialen Risiken entwickelter Gesellschaften ist der demografische Wandel. Die Bundesrepublik Deutschland ist – wie alle entwickelten Volkswirtschaften – einem Prozess der „doppelten Alterung“ unterworfen. Darunter ist die Tatsache zu verstehen, dass die durchschnittliche Lebenserwartung in der Gesellschaft steigt, während gleichzeitig die Geburtenzahlen sinken. Die Verlängerung der Lebenserwartung betrifft das Umlage- und das Kapitaldeckungsverfahren in gleicher Weise. Bei gegebenem Renteneintrittsalter führt eine steigende Lebenserwartung zu einer Absenkung der Leistungen im Alter, bei konstanter Leistungshöhe ist eine entsprechende Verlängerung der Lebensarbeitszeit erforderlich.

Deutliche Unterschiede ergeben sich bezüglich der Reaktion der Finanzierungsverfahren auf die rückläufige Fertilität. Da die Rendite des Umlageverfahrens der Wachstumsrate der versicherungspflichtigen Lohnsumme entspricht, führt ein demografiebedingter Rückgang des Arbeitskräftepotenzials ceteris paribus zu einer sinkenden Rendite umlagefinanzierter Sicherungssysteme. Zwar steigt bei rückläufigem Arbeitskräftepotential der durchschnittliche Lohnsatz an, so dass eine gewisse Stabilisierung des Lohnsummenwachstums zu erwarten ist. Alle Prognosen zur Beitragssatzentwicklung gehen jedoch davon aus, dass der Rückgang der Erwerbsbevölkerung zu einem Anstieg des Beitragssatzes zur Sozialversicherung führen wird.

Demgegenüber erweist sich das Kapitaldeckungsverfahren als deutlich resistenter gegenüber fertilitätsbedingten demografischen Schwankungen. Bei gegebener Kapitalverzinsung ist das Anwartschaftsdeckungsverfahren sogar vollständig immun gegen Veränderungen des Altersaufbaus, da jede demografische Kohorte einen eigenständigen Kapitalstock akkumuliert. Die Rendite des Kapitaldeckungsverfahrens ist jedoch von den zufälligen Kurs- und Zinsschwankungen auf dem Kapitalmarkt abhängig. Aufgrund dieser unterschiedlichen Risikostruktur ist es aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sinnvoll, die Finanzierung des Systems sozialer Sicherung über eine Kombination aus beiden Finanzierungsverfahren vorzunehmen.

Literatur: Althammer, J./Lampert, H., Lehrbuch der Sozialpolitik, 9. Aufl., Berlin u.a. 2014; Fenge, R., Effizienz der Alterssicherung, Heidelberg 1997; Homburg, S., Theorie der Alterssicherung, Berlin u.a. 1988.

Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer

 

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