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Lebensarbeitszeit

1. Begriff: Der Begriff Lebensarbeitszeit hat eine doppelte Bedeutung. Zum einen kennzeichnet er als Altersgrenze den Übergang aus dem Arbeitsleben in den Ruhestand und beschreibt die lebenslang erbrachte Arbeitsleistung. Im Zusammenhang mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit spielt die Lebensarbeitszeit zum anderen unter dem Aspekt eines längerfristigen Arbeitszeitkontos eine Rolle. Im Folgenden wird die zweite Bedeutung des Begriffs näher erörtert.

2. Ziele: Mit Blick auf die Arbeitszeitflexibilisierung soll die Lebensarbeitszeit auf der Unternehmensseite flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten für den Personaleinsatz ermöglichen und eine bedarfsgerechtere Verwendung des „angesparten“ Arbeitsstundenaufkommens auf der Mitarbeiterseite gewährleisten.

3. Merkmale: Der Mitarbeiter erhält die Möglichkeit einer Arbeitsleistung über die Regelarbeitszeit hinaus. Dabei fallen keine zusätzlichen Vergütungen für die geleistete Mehrarbeit an. Der Mitarbeiter ist auch nicht verpflichtet, die geleistete Mehrarbeit kurzfristig „abzufeiern“. Vielmehr entsteht ein Arbeitszeitguthaben, das auf einem Lebensarbeitszeitkonto als Geldkonto geführt wird. Das angefallene Zeitguthaben wird an einem Stichtag (einmal jährlich) abgerechnet. Hierbei werden die Stunden über einen Stundensatz in Geld umgerechnet. Der Stundensatz ist vom aktuellen Gehalt abhängig. Vor Erreichen der Altersgrenze besteht die Möglichkeit der Rückrechnung in Arbeitszeit mit dem dann gültigen Stundensatz und einem vorzeitigen Übertritt in den Ruhestand. Eine zweite Möglichkeit ist die Auszahlung des Guthabens. In Betracht kommt auch eine flexiblere Verwendung der Zeitkonten z.B. für eine Verlängerung der Erziehungszeit oder ein Sabbatjahr. Darauf lassen sich jedoch bisher nur wenige Unternehmen ein.

Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler

 

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