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Mergers and Acquisitions (M&A)

1. Begriff: Erwerb oder Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensteilen bzw. Beteiligungen und aktive Eingliederung (Ausgliederung) in einen (aus einem) (Unternehmens-) Verbund oder die Zusammenführung von Unternehmen. Ein Merger ist die Verschmelzung bzw. Fusion von zwei oder mehr Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit mit oder ohne vorherigen Anteilskauf. Eine Acquisition ist der Kauf von Unternehmenseinheiten oder eines ganzen Unternehmens durch ein anderes Unternehmen sowie die anschließende Eingliederung in den Unternehmensverbund des Erwerbers.

2. Zentrales Merkmal: Übergang von aktiv wahrgenommenen Leitungs- und Kontrollrechten.

3. Ziele: Synergieeffekte, die bspw. durch vertikale und horizontale Fusionen erreicht werden können. (Siehe auch à Mergers & Acquisitions (M&A) in der Versicherungswirtschaft.)

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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