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Notruf der Autoversicherer

1. Begriff: Einrichtung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), betrieben durch die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, mit Notrufsäulen an Autobahnen. Seit der Privatisierung der einst staatlich betriebenen Notrufsäulen an Autobahnen im Jahr 1999 betreut der GDV alle eingehenden Notrufe. Der Notruf der Autoversicherer hat seinen Sitz in Hamburg.

2. Organisation: Auf Basis der eingehenden Daten wird die gewünschte Hilfe unverzüglich organisiert. Über die Notrufzentrale kann auch bei der Suche nach dem Versicherer eines Unfallverursachers geholfen werden.

3. Bedeutung: Durch die Verbreitung von Mobiltelefonen haben die Notrufsäulen an praktischer Bedeutung verloren.

Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann

 

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