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Versicherungslexikon

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Paritätische Kommission

1. Begriff: Schiedsstelle des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur Klärung von Fragen zwischen allgemeiner Haftpflichtversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Auslegung der Benzinklausel.

2. Zweck: Mit der Entscheidung durch die paritätische Kommission sollen Streitigkeiten zwischen Haftpflicht- und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer zulasten der Geschädigten vermieden werden.

Autor(en): Frank Sievers

 

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