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Personenschadenmanagement

1. Begriff: Bezeichnung für die offensive Bearbeitung von Personenschäden, bei der sich das Versicherungsunternehmen nicht auf den finanziellen Ausgleich der Kosten für die Heilbehandlung und der sonstigen mit dem Personenschaden zusammenhängenden Kosten beschränkt, sondern den Heilbehandlungsprozess aktiv begleitet, indem z.B. spezielle Kliniken, Spezialisten, Behandlungs-, Operations- oder Rehabilitationsmethoden empfohlen oder bezahlt werden.

2. Variante: Eine Variante des Personenschadenmanagements ist das Case Management. Bei schweren Personenschäden mit tatsächlichen oder möglichen erheblichen Dauerfolgen wird teilweise zur Wiedereingliederung des Verletzten in das private und berufliche Leben ein sog. Rehabilitations-Management angeboten.

Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg

 

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