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Versicherungslexikon

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Produktelimination

1. Begriff: Herausnahme eines Versicherungsprodukts bzw. eines Tarifs aus dem Angebotssortiment des Versicherungsunternehmens. Das Versicherungsprodukt bzw. der Tarif wird somit den Kunden im Neugeschäft nicht mehr angeboten. Die Produktelimination ist zugleich die letzte Phase im Produktlebenszyklus.

2. Ausprägungen: a) Tarifschließung: Ein bestimmter Tarif wird nicht mehr angeboten, das Versicherungsprodukt (mit anderen Tarifen) jedoch weiterhin;
b) Produktschließung bzw. -aufgabe: Ein Versicherungsprodukt wird überhaupt nicht mehr angeboten.

3. Ziele: Produkteliminationen dienen häufig dazu, a) verlustreiche Produkte oder Tarife aufzugeben (Sanierung),
b) nicht in ausreichendem Umfang nachgefragte Produkte oder Tarife aufzugeben,
c) das Produkt- oder das Tarifportfolio im Hinblick auf die Risikostruktur (Solvency II) zu verändern.
d) die Komplexität im Versicherungsunternehmen aufgrund einer zu großen Produkt- oder Tarifvielfalt zu reduzieren,
e) das Produktportfolio im Zuge einer Strategieanpassung zu verändern.

4. Besonderheiten: Im Bestandsgeschäft lassen sich Produkte nicht einfach vom Markt nehmen. Ein Versicherungsvertrag ist zu erfüllen; Tarife können nicht zuungunsten des Versicherungsnehmers verändert werden, also nur durch gleichwertige oder bessere Tarife ersetzt werden. Daher ist die Entfernung von Produkten und selbst von Tarifen aus dem Kundenbestand i.d.R. ein langwieriger Prozess.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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