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Provisionssysteme

1. Begriff: Zentrale Elemente der Vergütung von Versicherungsvermittlern (Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler) für deren Akquisitions- und Betreuungsleistungen.

2. Arten von Provisionen: Grundsätzlich wird die Provisionierung im Bereich von Schadenversicherungen und von Personenversicherungen unterschieden. a) Im Rahmen der Schadenversicherungen werden Abschlussprovisionen und Bestandsprovisionen differenziert. Abschlussprovisionen werden einmalig für den Vertragsabschluss vergütet. Die Bemessungsgrundlage ist i.d.R. die Jahresprämie, auf die ein festgelegter Prozentsatz als Abschlussprovision gezahlt wird. Bestandsprovisionen werden jährlich für das Fortbestehen von Verträgen gewährt. Hinzu kommen Verlängerungsprovisionen für über das ursprüngliche Ablaufdatum hinaus verlängerte Verträge.
b) Im Rahmen der Lebensversicherung ist v.a. die Abschlussprovision entscheidend, die regelmäßig in Promille der vermittelten Prämiensumme berechnet wird. Darüber hinaus wird der Fortbestand von Versicherungsverträgen durch Bestands- oder Pflegeprovisionen vergütet, womit die Betreuungsleistung der Vermittler abgegolten wird. Die Bestands- oder Pflegeprovision bemisst sich z.B. nach der Versicherungssumme, bei fondsgebundenen Produkten teilweise auch nach dem Nettoanlagevermögen.
c) In der Krankenversicherung bemisst sich die Provision i.d.R. in Monatsbeiträgen.

3. Abgrenzungen: Über die reinen Provisionsleistungen hinaus können auch Zuschüsse von Seiten der Versicherungsunternehmen gewährt und Wettbewerbe ausgelobt werden. Darüber hinaus kann es auch Bonifikationen für eine gute Geschäftsqualität oder für besonders viele Abschlüsse geben.

Autor(en): Uwe Laue

 

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