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Prozesskosten

1. Begriff: Alle Kosten, die die Parteien eines Prozesses aufwenden müssen, um einen Rechtsstreit zu führen.

2. Merkmale: Die Prozesskosten setzen sich aus den Gerichtskosten (Kosten und Auslagen des Gerichts, wie Sachverständigen-, Dolmetscherkosten, Zeugenauslagen) und den außergerichtlichen Kosten (Anwaltskosten, Auslagen der Prozessparteien) zusammen. Sie bilden die wesentliche Kostenbelastung in der Rechtsschutzversicherung. Parteiauslagen werden dort mit Einschränkungen übernommen.

Autor(en): Thomas Rainer Tögel

 

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