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Retrozessionär

Rückversicherer, der einem anderen Rückversicherer (Retrozedent) Rückversicherungsschutz gewährt, d.h. von ihm weitergegebenes (retrozediertes) Geschäft zeichnet und ihn folglich entlastet (Retrozession). Siehe auch Zessionär.

Autor(en): Dr. Michael Pickel

 

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