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Solvenz

1. Begriff: Zahlungsfähigkeit und die Schuldendeckungsfähigkeit eines Versicherungsunternehmens. Sind diese nicht gegeben, wird auf Geheiß der Aufsichtsbehörde nach den Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Insolvenzordnung ein Insolvenzverfahren über das Versicherungsunternehmen eröffnet (Insolvenz des Versicherers).

2. Merkmale: Zu den Grundvoraussetzungen der Solvenz eines Versicherungsunternehmens gehört, dass es über eine ausreichende Solvabilität verfügt und für eingegangene Verpflichtungen ausreichende Rückstellungen bildet. Darüber hinaus ist eine stetige Liquidität sicherzustellen. Die Beurteilung der Solvenz obliegt der Aufsichtsbehörde im Rahmen der Finanzaufsicht.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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