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Versicherungslexikon

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Taxe

I. Allgemein: Nach Wertschätzung durch öffentlich bestellte Sachverständige (Taxatoren) festgesetzter Preis oder festgesetzte Gebühr.

II. Versicherungswesen: Betrag, der zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer fest vereinbart ist und für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls als Versicherungswert gelten soll (§ 76 VVG). Die Taxe gilt als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalls hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich. Ist die Versicherungssumme niedriger als die Taxe hat der Versicherer den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zur Taxe zu ersetzen. Die Taxe kommt in der Feuerversicherung, bei der Versicherung von Kunstgegenständen, v.a. aber in der Seeversicherung vor. Im Schadenfall ist die Taxe auch der durch den Sachverständigen ermittelte Schadenbetrag (Schadentaxe).

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo

 

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