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Versicherungslexikon

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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Ventillösung

Erlaubnis des gebundenen Vermittlers, Produkte anderer Versicherer anzubieten, wenn der eigene Versicherer solche Produkte nicht anbieten will oder kann. Die Ventillösung dient der ganzheitlichen Betreuung des Kunden und soll die bestehende Kundenbeziehung gegenüber konkurrierenden Vermittlern schützen.

Autor(en): Prof. Dr. Horst Müller-Peters

 

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