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Versandapotheke

1. Begriff: Apotheke, die ihre Arzneimittel nicht ausschließlich stationär, sondern auch über den Postweg verkauft. Häufig handelt es sich dabei um Apotheken mit Auftritten im Internet, über die die Produkte geordert werden können.

2. Rechtsentwicklungen: In Deutschland ist der Verkauf von Arzneimitteln per Versand erst seit Anfang 2004 zugelassen. Apotheken, die Arzneimittel versenden, benötigen dazu die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Grenzüberschreitend ist die Zusendung von Arzneimitteln nach Deutschland derzeit nur aus Island, den Niederlanden, Schweden, Tschechien und dem Vereinigten Königreich zugelassen. Für Tschechien ist nur der Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und für Schweden nur der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erlaubt. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) führt ein Versandapothekenregister mit Apotheken, die eine behördliche Erlaubnis zum Versandhandel mit Arzneimitteln in oder nach Deutschland haben.

Autor(en): Prof. Dr. Stefan Greß

 

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