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Zinsteilungsklausel

Vertragliche Bestimmung insbesondere in der Schadenexzedenten-Rückversicherung, ob und in welchem Umfang die von einem Versicherungsnehmer gegen den Erstversicherer geltend gemachten Zinsforderungen (z.B. bei verspäteter Schadenzahlung oder nach einem Rechtsstreit hinsichtlich der Einstandspflicht) zwischen dem Erstversicherer und dem Rückversicherer verteilt werden. Die Verteilung erfolgt i.d.R. nach dem Verhältnis der Priorität zum Excess-Schaden, d.h. zum Schaden, der im Rahmen der Haftung des Rückversicherers über die Priorität hinausgeht.

Autor(en): Dr. Michael Pickel

 

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