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Zinstransitional

1. Begriff: Übergangsmaßnahme unter Solvency II nach § 351 VAG, die es Versicherungsunternehmen erlaubt, die risikofreie Zinsstrukturkurve zur Bewertung ihrer Versicherungsverpflichtungen vorübergehend auf Basis eines Solvency-I-Zinssatzes anzupassen.

2. Merkmale: Die Anpassung bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem für die Verpflichtungen am 31.12.2015 (noch unter Solvency I) gültigen Zinssatz sowie dem nach § 77 VAG verwendeten effektiven Jahreszins, der dem besten Schätzwert des Portfolios zulässiger Versicherungsverpflichtungen entspricht. Die Höhe der Anpassung sinkt ab 2016 linear von 100 % des errechneten Werts während des betreffenden Jahres auf 0 % am 1.1.2032. Die Anpassung darf für Verpflichtungen erfolgen, die vor dem 1.1.2016 geschlossen wurden und für die kein Matching Adjustment nach § 80 VAG angewandt wurde. Zudem bedarf die Übergangsmaßnahme einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

3. Ziele: Ziel der Übergangsmaßnahme ist es, den Unternehmen den Übertritt von Solvency I nach Solvency II zu erleichtern. Zudem verhindert das Zinstransitional ungewollte Änderungen bei der Gewinnbeteiligung der Unternehmen.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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