Aufsichtübertragung über Finanzanlagenvermittler an BaFin "nicht vermittelbar"

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Es war der Skandal um milliardenschweren Bilanzbetrug des Zahlungsdienstleisters Wirecard AG, der Felix Hufeld, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) letztlich den Job kostete. Am 29. Januar 2021 verkündete Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), dass die Neuorganisation der Finanzaufsicht auch personelle Konsequenzen haben wird. BaFin-Chef Hufeld und die Vizeschefin der Finanzaufsicht Elisabeth Roegele werden voraussichtlich zum 1. April 2021 beziehungsweise 1. Mai 2021, so das Portal "boerse-online.de", ihre Posten räumen. Über ihre Nachfolge ist noch nichts bekannt.

Welche Auswirkungen wird der Rücktritt Hufelds und die Reorganisation der BaFin für die Finanzanlagenvermittler haben? Deren Aufsicht sollte ursprünglich zum 1. Januar 2021 von den Gewerbeämtern oder IHKs auf die BaFin übertragen werden. Nachdem die CDU die dafür notwendige Lesung im Bundestag im Juni 2020 wegen starker Bedenken abgesagt hatte, läuft bislang alles weiter wie bisher. 

Versicherungsmagazin hat die Vertreter dreier Vermittlerverbände gebeten, ihre Einschätzung zur Übertragung der Aufsicht zu geben. Hier ihre Statements:

"Die derzeitigen Veränderungen bei der BaFin zeigen dem BVK einmal mehr, dass unsere Einschätzung, die bisher bewährte Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler bei den örtlichen IHKn und Gewerbeämtern zu belassen, richtig und angemessen ist. Gerade in dem derzeitigen Prozess der Neuordnung der BaFin halten wir zudem eine Überfrachtung dieser Behörde mit zusätzlichen Aufgaben wie der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler für nicht sinnvoll. Es bestünde die Gefahr, dass damit die Komplexität der Neuaufstellung der BaFin unnötigerweise zunehmen wird.

Im Übrigen kritisiert der BVK seit langem Gesetzespläne der Aufsichtsübertragung über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin, weil damit unnötige bürokratische Doppelstrukturen, hier die IHK’n, dort die BaFin, installiert werden, für die die Vermittler sogar zusätzlich bezahlen müssten. Das würde diesen Berufsstand unnötig schwächen, und dass, obwohl doch die Politik die Menschen zu mehr Altersvorsorge und Vorsorgeplanung animieren will.

Auch sollte die Politik ein Einsehen haben und die erst im letzten Jahr erfolgten Regulierung über die Finanzanlagenvermittler, wie die Finanzanlagenvermittlungsverordnung, wirken lassen und evaluieren, bevor weitere Regulierungen beschlossen werden.“
Michael H. Heinz, Präsident Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

"Herr Hufeld hat in den vergangenen acht Jahren die Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland und auch in Europa maßgeblich geprägt und die deutschen Interessen in Brüssel vehement vertreten. Dafür gebührt ihm Dank und Respekt! Seine fachliche Kompetenz ist unbestritten und insoweit wird er schwer zu ersetzen sein. Die Gründe, welche nun zum Rücktritt geführt haben, liegen auch klar auf der Hand. In Sachen Wirecard gab es ein multiples Behördenversagen, auch in der Aufarbeitung nach der Wirecard-Insolvenz. Viele Details dazu sind bereits öffentlich, einiges wird durch den mit großem Engagement arbeitenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages noch ermittelt werden. Es steht eine schonungslose Fehleranalyse und organisatorische Reform der BaFin an, wobei auch grundsätzliche Strukturen zwischen Finanzministerium und BaFin auf den Prüfstand kommen sollten. Denn diverse Fehlentscheidungen der BaFin im Fall Wirecard hat das Finanzministerium mitgetragen.

In dieser Phase überhaupt noch an die Übertragung der Aufsicht an die BaFin über die fast 40.000 unabhängigen Finanzdienstleister mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung zu denken, halte ich für abwegig. Es gab bereits -zig überzeugende Gründe gegen dieses Vorhaben. Jetzt ist einer mehr dazu gekommen. Für diese Legislaturperiode ist das Vorhaben auf jeden Fall vom Tisch. Alles andere wäre keinem klar denkenden Mensch mehr vermittelbar."
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand, Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.

"Mit der jüngsten Personalrochade zieht die BaFin die logischen Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal - auch wenn die behördlichen Missstände sicherlich nicht allein mit einem Wechsel an der BaFin-Führungsspitze behoben sind.

Auch vor Wirecard gab es bereits Fehlentwicklungen, in der die BaFin sich nicht ausreichend handlungsfähig zeigte. Auch mit einer neuen BaFin-Führung muss daher die Devise lauten: Die BaFin muss sich erst einmal auf die Erfüllung ihrer Kernaufgaben fokussieren, bevor über eine Erweiterung ihres Aufgabenbereichs überhaupt nachgedacht werden kann. Die Übertragung der Beaufsichtigung von rund 40.000 Finanzanlagenvermittler, welche auch mit dem Aufbau einer neuen Abteilung verbunden wäre, kann daher derzeit gar nicht zur Debatte stehen. Einer in ihrer Reputation bereits stark angeschlagene Bundesbehörde sollte eine derartige Kompetenzausweitung nicht zugemutet werden. Wir hatten bereits in der Kommentierung des Koalitionsvertrages 2018 auf die Schwächung der BaFin durch eine unnötige Kompetenzerweiterung hingewiesen. Leider hat sich dies im Zuge des Wirecard-Skandals aufs Neue bewahrheitet."
Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand, Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.  

Autor(en): Alexa Michopoulos

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