DSGVO: Manager unterschätzen ihr Haftungsrisiko

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Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 24. Mai in Kraft tritt, könnte zur persönlichen Haftpflichtfalle für Manager werden, warnt ein Fachmann.

Wer das Gesetz ignoriere, riskiere viel. Unternehmen müssen künftig nachweisen können, dass sie für das Speichern und Weiterverarbeiten etwa von Namen, E-Mail-Adressen oder Geburtsdaten die ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen eingeholt haben.
"Dank der Beweislastumkehr, die der Gesetzgeber eingebaut hat, müssen erstmals nicht die Geschädigten beweisen, dass das Unternehmen Fehler gemacht hat, sondern umgekehrt: Das Unternehmen muss darlegen, dass alles korrekt vorbereitet war", erläutert Rechtsanwalt Michael Hendricks von der Kanzlei Hendricks + Partner, der Unternehmen und Manager bei Haftungsfällen berät.

Steigende Managerhaftpflichtfälle
Bei Verstößen drohen Unternehmen drastische Geldbußen. Bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Konzernumsatzes können die Behörden verhängen. Das kann auf Geschäftsführer und Vorstände auch privat zurückfallen. "Noch unterschätzen Manager ihr persönliches Haftungsrisiko durch das verschärfte Datenschutzrecht", sagt Beata Drenker, Legal Counsel bei dem D&O-Versicherungsmakler Howden in Düsseldorf. Ihr Unternehmen rechne fest mit einer steigenden Zahl an Managerhaftpflichtfällen, führt Drenker aus.

Der Grund: Die Topmanager sind letztlich dafür verantwortlich, dass im Unternehmen technisch wie organisatorisch ein System entsteht, das fristgerecht den rechtskonformen Datenumgang sicherstellt. Komme es zu Vermögensschäden im Unternehmen etwa, weil es nach einem Verstoß Bußgelder hagelt oder ein Imageverlust auf die Verkaufszahlen drückt, würden die Aufsichtsräte und Anteilseigner nicht lange zögern und versuchen, das Geld von den Verantwortlichen zurückzuholen, ist sich Hendricks sicher.

Ob ein Manager genug für ein funktionierendes Compliance-System im Unternehmen getan habe, werde künftig in Datenschutzfragen genauso heftig gestritten wie beim Thema Korruption, ist der Jurist überzeugt.

Quelle: Hendricks + Partner 

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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