Mehr Ärger mit Versicherern, weniger mit Vermittlern

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Die Zahl der Kundinnen und Kunden, die sich über Versicherer beschweren, ist gestiegen. Demgegenüber ist die schon geringe Zahl der Beschwerden über die Vermittlerschaft gesunken.

Über Versicherungsvermittlerinnen, Versicherungsvermittler, Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater gibt es wenig Grund sich zu beschweren. Das zeigt der aktuelle Tätigkeitsbericht des Versicherungsombudsmann für 2023. Insgesamt gab es nur 318 Beschwerden. Davon waren aber 155 unzulässig. Damit reduziert sich die Zahl der zulässigen, bundesweit eingegangenen Vermittlerbeschwerden auf 163 Fälle. Im vorigen Jahr waren es noch 340 gewesen.

Die Vermittlerschaft berät, das ist das klare Fazit, ihre Kunden also fast immer zur vollen Zufriedenheit. Probleme können viele Vermittlerinnen und Vermittler aller Wahrscheinlichkeit meist vor einer Beschwerde aus dem Weg räumen. Dies zeigt die hohe Kommunikationsfähigkeit der Vermittlerschaft.

Der Versicherungsombudsmann „überprüft neutral, schnell und unbürokratisch"

Anders sieht es bei Beschwerden über die Versicherer aus. Ihre Zahl stieg auf 17.324 an. Fast 81 Prozent oder 13.973 Beschwerden waren zulässig. In der Summe waren das 1.619 Beschwerden mehr als im Vergleich zum vorjährigen Tätigkeitsbericht. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sinnvoll, sich bei Ärger mit der Versicherung beim Ombudsmann zu beschweren. Das Verfahren ist kostenfrei. Die meisten Assekuranzen akzeptieren den Schlichter und sind seinem Verein beigetreten. In der aktuellen Veröffentlichung wird betont: Der Versicherungsombudsmann „überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen des Versicherers oder das Vorgehen des Versicherungsvermittlers.“

Kann bis zu einem Wert von 10.000 Euro verbindlich entscheiden

Dabei kann der Schlichter vielfach helfen. So konnte 2023 laut Statistik in 3.814 Fällen "Abhilfe" geschaffen werden. Oftmals ist der Versicherer dann einsichtig. In 6.134 Fällen traft der Ombudsmann aber auch eine "Entscheidung" oder sprach eine "Empfehlung" aus. Der Ombudsmann kann im Verfahren gegen Mitgliedsunternehmen bis zu einem Wert von 10.000 Euro zu deren Lasten verbindlich entscheiden. In 745 Fällen konnten sich 2023 die Streitgegner im Verfahren vor dem Schlichter auf einen Vergleich einigen. Teilweise braucht der Versicherungsombudsmann aber das Verfahren nicht mehr weiter zu verfolgen, weil die Beschwerde zurückgezogen wird. Das passierte im vorigen Jahr in 1.161 Fällen.

Auf dem ersten Platz steht die Lebensversicherung

Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit ihrer Versicherung unzufrieden sind, beschweren sich über ihre Lebensversicherung. Insgesamt zählte der Versicherungsombudsmann für diese Sparte im vorigen Jahr 3.338 Beschwerden - unzulässige eingeschlossen.

Auf dem zweiten Rang liegt wie im Vorjahr die Rechtsschutzversicherung (2.920). Die Auto-Kaskoversicherung liegt nun auf dem dritten Rang (2.085) und hat damit die Gebäudeversicherung (1.679) überholt. Besonders wenig Beschwerden gibt es übrigens zur Berufsunfähigkeitsversicherung. 2023 gab es hier 388 Klagen beim Versicherungsombudsmann. Im Vorjahr lag die Zahl bei 347 Fällen.

Kessal-Wulf beerbt Schluckebier im April 2024

Der Tätigkeitsbericht ist auf der Homepage des Schlichters (versicherungsombudsmann.de) veröffentlicht. Eine vertiefende und ausführliche Auswertung der Schlichtungsverfahren des Jahres 2023 mit umfangreichen Übersichten und Bewertungen zu den einzelnen Sparten gibt es im Mai 2024. Bereits zum 1. April folgt Sibylle Kessal-Wulf auf Wilhelm Schluckebier im Amt des Versicherungsombudsmanns.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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