FinVermV im Bundesrat verabschiedet

Am 20. September hat der Bundesrat über die zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) abgestimmt. Während die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfrist für Beratungsgespräche nicht gekippt beziehungsweise sogar verlängert wurde, bleibt die Vergütung auf Provisionsbasis unangetastet.