FinVermV im Bundesrat verabschiedet

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Am 20. September hat der Bundesrat über die zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) abgestimmt. Während die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfrist für Beratungsgespräche nicht gekippt beziehungsweise sogar verlängert wurde, bleibt die Vergütung auf Provisionsbasis unangetastet.

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