Das Risiko eines unklaren Auftritts trägt der Makler

Jürgen Evers

img

Das Landgericht Osnabrück hat eine Maklergesellschaft zum Schadensersatz verurteilt. Sie hatte die Aktivitäten einer parallel betriebenen Versicherungsagentur nicht klar von dem Maklerunternehmen getrennt. 

Dieser Inhalt steht nur registrierten und eingeloggten Abonnenten zur Verfügung.


Sie sind noch kein Abonnent des Versicherungsmagazins?

Sichern Sie sich jetzt alle Vorteile!

Alle Fachartikel der Ausgabe 8/2022