Die Schonzeit ist abgelaufen

Elke Pohl

img

Am 31. Dezember wird nicht nur das neue Jahr 2015 begrüßt. An diesem Tag endet auch die letzte Übergangsregelung, was den Paragrafen 34f Gewerbeordnung betrifft. Alle Vermittler, die ihre alte 34c-Erlaubnis bis Mitte 2013 in eine 34f-Erlaubnis umgetauscht hatten, müssen bis Ende 2014 ihre Sachkunde als Finanzanlagenvermittler nachgewiesen haben, da ansonsten diese vorläufige Erlaubnis erlischt. 

Dieser Inhalt steht nur registrierten und eingeloggten Abonnenten zur Verfügung.


Sie sind noch kein Abonnent des Versicherungsmagazins?

Sichern Sie sich jetzt alle Vorteile!

Alle Fachartikel der Ausgabe 1/2015