Streit um den GKV-Beitrag

Stefan Wehr

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Mitglieder von Pensionskassen schauen weiter in die Röhre, wenn sie ihren Vertrag nach Ausscheiden beim Arbeitgeber privat fortführen, denn Krankenkassen dürfen weiterhin den vollen Beitragssatz auf alle Leistungen erheben. Möglicherweise ist hier aber noch nicht das letzte Wort gesprochen. 

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