Fürsorgepflicht gilt auch im Ausland

Susanne Görsdorf-Kegel

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Für immer mehr Unternehmen ist es selbstverständlich, eigene Niederlassungen im Ausland zu haben und Mitarbeiter dorthin zu entsenden. Dabei gibt es viele Fallstricke, die beachtet werden müssen, wenn ein Arbeitgeber nicht unkalkulierbare Haftungsrisiken eingehen will. 

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