Haftungsdruck steigt
Uwe Schmidt-Kasparek
Endlich mal wieder ein Boom für alle, die eine Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) für Finanzdienstleister anbieten. Grund: Der Gesetzgeber stellt Finanzanlagenberater ab Januar 2013 rechtlich weitgehend mit den Versicherungsvermittlern gleich. Sie können nur noch mit einer Gewerbeerlaubnis tätig werden oder müssen unter ein Haftungsdach schlüpfen. Von der Neuregelung sollen rund 70.000 gewerbliche Vermittler von Finanzanlagen betroffen sein.