Keine Erlaubnisträger, nicht eintragungsfähig
Jürgen evers
Vermittler in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG sehen es als Problem an, dass nicht ihre Kommanditgesellschaft (KG) als Erlaubnisträger im Vermittlerregister verzeichnet wird, sondern die Komplementär-GmbH, deren Firma zumeist wenig sexy wirkt. Eine KG wollte dies nicht länger hinnehmen und zog vor das Verwaltungsgericht (VG).