Nichtstun kann teuer werden
Susanne Görsdorf-Kegel
Auch wenn eine betriebliche Altersversorgung (bAV) für die Belegschaft oder den Gesellschafter-Geschäftsführer bereits unter Dach und Fach ist, bedeutet das nicht, dass Arbeitgeber oder Makler sich um diese nicht mehr kümmern müssen. Neue gesetzliche Änderungen zwingen immer wieder zu Anpassungsstrategien.