Staatliche Pflegeversicherung und Pflege-Bahr gut ergänzen
Die staatliche Pflegeversicherung bietet nur Teilkasko. Das gilt auch, wenn man die staatlich geförderte Pflegeversicherung („Pflege-Bahr“) einbezieht. Eine weitere private Zusatzabsicherung tut Not wie zum Beispiel die „DFV DeutschlandPflege“.