(Un-)geordnetes Vermögensverhältnis

Jürgen Evers

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Die Versicherungsvermittlung ist laut EU-Vermittlerrichtlinie eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erlaubnis sind in § 34d der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Absatz 2 der Norm regelt die Versagungsgründe. 

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