Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Jürgen Evers

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Besitzt der Kunde einen Schadensersatzanspruch gegen einen Makler, der angebliche Pflichten aus einem Maklervertrag wegen unzutreffender Gesundheitsangaben im Antrag verletzt hat? Mit dieser Frage beschäftigte sich unlängst das Landgericht Hannover (Urteil vom 28. Februar 2012). 

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