Was die Quasideckung für Kunden erreichen soll

Jürgen Evers

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Das Landgericht Hamburg musste den Ansprüchen eines Kunden wegen fehlerhafter Beratung durch seinen Makler nachgehen. Dieser sollte die Betriebshaftpflicht-Versicherung aus Anlass einer Auftragsübernahme prüfen. 

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