Welche neuen Grundsätze für die Kündigung gelten

Horst Marburger

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Gesetzlich Krankenversicherte haben ein Wahlrecht. Die von ihnen gewählte Kasse können sie auch wieder kündigen. Allerdings sind hier bestimmte Regeln zu beachten, die teilweise sehr kompliziert sind. Der GKV-Spitzenverband hat deshalb grundsätzliche Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht erlassen.  

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