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Allmählichkeitsschaden

Einwirkungsschaden. Sachschaden, der durch allmähliche, d.h. länger andauernde Einwirkung von äußeren Umständen (z.B. Temperatur, Gasen und Dämpfen, Rauch, Niederschlägen oder Feuchtigkeit) entsteht. Die Folgen dieser (negativen) Einwirkungen sind allmählich entstehende Schäden durch Korrosion oder sonstige Materialveränderungen, auch als Folge fehlender regelmäßiger Wartung und Pflege von Geräten und Anlagen. Begriff aus der Haftpflichtversicherung.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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