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Anwartschaftsversicherung

1. Begriff: Versicherungsvertrag, durch den gegen Zahlung eines Beitrags ein bestehendes, gekündigtes oder beantragtes privates Krankenversicherungsverhältnis unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung ruhend gestellt wird, um es zu einem späteren Zeitpunkt fortzuführen. Rechtsgrundlage: § 204 VVG. Die Anwartschaftsversicherung kann dabei auch rückwirkend (§ 2 I VVG) abgeschlossen werden.

2. Hintergrund: U.U. kann oder darf der Versicherungsnehmer eine private Krankenversicherung (PKV) nicht weiterführen. Mögliche Ursachen: a) Der Versicherungsnehmer wird wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig;
b) Der Versicherungsnehmer geht für eine längere Zeit ins Ausland;
c) Der Versicherungsnehmer erhält Anspruch auf die sog. freie Heilfürsorge (z.B. kostenfreie medizinische Versorgung als Berufssoldat);
d) Der Versicherungsnehmer ist im Wehr- oder Zivildienst. Ist absehbar, dass die genannten Ursachen für einen Wechsel aus der PKV lediglich vorübergehend sind, kann die Anwartschaftsversicherung sicherstellen, dass das frühere Krankenversicherungsverhältnis wiederhergestellt wird, wenn die Voraussetzungen für einen PKV-Schutz wieder vorliegen.

3. Arten: a) Die „kleine“ Anwartschaftsversicherung „konserviert“ während der Anwartschaftsdauer den Gesundheitszustand der versicherten Person. Soll später wieder auf einen privaten Krankenversicherungsschutz umgestellt werden, erfolgt die Umstellung zum damaligen Gesundheitszustand unter Berücksichtigung des neuen Eintrittsalters. Alle zwischenzeitlich eingetretenen Krankheiten sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Eine erneute Risikoprüfung erfolgt nicht.
b) Die „große“ Anwartschaftsversicherung „konserviert“ neben dem Gesundheitszustand zusätzlich das Eintrittsalter. Die spätere Umstellung auf den privaten Krankenversicherungsschutz erfolgt nicht nur ohne Risikoprüfung, sondern auch unter Berücksichtigung des ursprünglichen Eintrittsalters.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

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