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Außendienst

1. Begriff: Gesamtheit an Personen (und deren Einrichtungen), die für ein Versicherungsunternehmen in unmittelbarem Kundenkontakt stehen und außerhalb der Direktion die Aufgaben der Kundenberatung und -betreuung sowie weitere betriebswirtschaftliche Funktionen für das Versicherungsunternehmen wahrnehmen. Abzugrenzen vom Innendienst.

2. Spezifizierung der Aufgaben: Zu den wesentlichen Aufgaben des Außendienstes gehören a) die Neukundengewinnung, d.h. die Erstberatung und der Abschluss von Versicherungsverträgen von bzw. mit Neukunden, damit verbunden ggf. auch Aufgaben der Risikobeurteilung,
b) die Bestandskundenbetreuung, damit verbunden die Folgeberatung, die Verlängerung und/oder der Neuabschluss von Versicherungsverträgen, ggf. auch Aufgaben der Schadenregulierung sowie
c) die Weitergabe von Informationen über die Versicherungsnehmer und deren Risiken an das Versicherungsunternehmen.

3. Klassifizierung des Außendienstes: a) Der unternehmenseigene Außendienst ist rechtlich und faktisch ein Teil des Versicherungsunternehmens. Zu den betreffenden Absatzorganen gehören die angestellten Vermittler.
b) Der unternehmensgebundene Außendienst umfasst rechtlich selbstständige Wirtschaftssubjekte, die allerdings vertraglich und/oder faktisch an das Versicherungsunternehmen gebunden sind. Dazu gehören die Versicherungsvertreter in den Erscheinungsformen des Einfirmenvertreters und des Konzernvertreters. Zum unternehmenseigenen und -gebundenen Außendienst siehe auch unter Ausschließlichkeit.
c) Der unternehmensfremde Außendienst umfasst rechtlich und faktisch selbstständige Wirtschaftssubjekte, die weder vertraglich noch tatsächlich an das Versicherungsunternehmen gebunden sind. Das sind namentlich die Versicherungsmakler.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Katja Brandtner

 

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