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Konzernvertreter

1. Begriff: Rechtlich selbstständiger Gewerbetreibender, der nach eigenen Plänen ausschließlich für einen Versicherungskonzern Versicherungen an Versicherungsnehmer vermittelt und dafür vom Versicherungskonzern Provisionen erhält. Der Konzernvertreter wird häufig auch als Agentur bezeichnet.

2. Aktuelle Entwicklungen: Im Rahmen des Transparenzgebots muss der Konzernvertreter gegenüber seinen Kunden klar zum Ausdruck bringen, für welchen Versicherungskonzern er ausschließlich vermittelt. Als Vertreter des Konzerns gilt der Konzernvertreter auch als Empfänger aller relevanten Informationen des Kunden. D.h. auch der Versicherer gilt als informiert, sobald sein Vertreter informiert ist. Siehe auch Versicherungsvertreter.

Autor(en): Uwe Laue

 

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