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Berufsakademie (BA)

1. Begriff: Einrichtung des tertiären Bildungssektors mit meist staatlicher Trägerschaft.

2. Ziel: Die Berufsakademie hat das Ziel, auf wissenschaftlicher Grundlage eine stark praxisorientierte und unmittelbar berufsqualifizierende Ausbildung zu vermitteln.

3. Merkmale: Die Ausbildung an der Berufsakademie setzt die Fachhochschulreife und einen Ausbildungsvertrag mit einem diese Ausbildung unterstützenden Unternehmen voraus. Dabei können Bachelor-Abschlüsse (Bachelor) in einem drei- bis vierjährigen Studium erworben werden. Typisch ist die Verzahnung von beruflicher und wissenschaftlich-theoretischer Orientierung (vgl. Ausbildungsintegriertes Studium).

Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler

 

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