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Besitzklausel

Ausschlussklausel in der Haftpflichtversicherung. Schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten, geliehenen oder durch Eigenmacht erlangten Sachen oder an Sachen, die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind, vom Versicherungsschutz aus, teilweise jedoch erst ab einer gewissen Höhe (z.B. 5.000 Euro). Vielfach gibt es Wiedereinschlüsse, wie z.B. bei der Mietsachschadenklausel, bei mobilen Einrichtungsgegenständen auf Reisen in Hotels, Ferienwohnungen bzw. -häusern, Schiffskabinen oder ähnlichen Unterkünften oder an ärztlich verordneten Diagnosegeräten.

Autor(en): Frank Sievers

 

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