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Demenz

1. Begriff: Oberbegriff für Erkrankungen, bei denen ein fortschreitender Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit zu beobachten ist. Zu den verschiedenen Demenzformen zählen die Alzheimer-Demenz (häufigste demenzielle Erkrankung), die vaskuläre Demenz sowie weitere demenzielle Erkrankungen, wie z.B. Morbus Pick oder Lewy-Body-Demenz.

2. Ursachen: Primäre (hirnorganische) Demenz wird durch die Degeneration von Nervenzellen im Gehirn (z.B. Alzheimer-Demenz) oder durch Durchblutungsstörungen (vaskuläre Demenz) verursacht. Treten demenzielle Krankheitsbilder als Folgeerscheinung anderer Grunderkrankungen (z.B. Gehirntumor) auf, wird von einer nicht-hirnorganischen bzw. sekundären Demenz gesprochen.

3. Merkmale: Demenzielle Erkrankungen treten vorwiegend im Alter auf. Infolge der voranschreitenden Beeinträchtigung des Erinnerungs- und Denkvermögens sowie des Orientierungssinns und der Urteilskraft nimmt die Fähigkeit der Betroffenen, Alltagsaktivitäten eigenständig auszuführen, im Krankheitsverlauf sukzessive ab. Dies führt dazu, dass Demenzkranke mit Fortschritt der Krankheit zunehmend Pflege und Betreuung sowie im späten Stadium eine durchgängige Beaufsichtigung benötigen.

4. Leistungen der Pflegeversicherung bei Demenz: Nach Diagnose einer Demenz kann die erkrankte Person einen Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) stellen. Demenziell erkrankte Menschen erhalten im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes verbesserte Leistungen, da sich zukünftig (ab dem 1.1.2017) die Höhe der gesetzlichen Zahlungen unabhängig von den Ursachen nach dem vorhandenen Grad an Selbstständigkeit richten wird. Weiterführende Informationen: www.deutsche-alzheimer.de.

Autor(en): Rainer M. Jacobus

 

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