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Versicherungslexikon

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Deregulierung

1. Begriff: Reduzierung des staatlichen Einflusses auf die Wirtschaft und Bürokratieabbau.

2. Deregulierung im Versicherungswesen: Entwicklung im Zusammenhang mit der Schaffung des Europäischen Binnenmarkts. Die Vollendung des Europäischen Binnenmarkts erforderte gleiche Marktbedingungen für alle Marktteilnehmer. Das Aufsichtsrecht (vgl. auch Versicherungsaufsicht) musste koordiniert werden. Dies geschah auf der Grundlage von Kompromissen. Kein Staat konnte sein bisheriges Aufsichtsrecht voll und ganz beibehalten. Auch das deutsche Aufsichtsrecht wurde einschneidend geändert. Das Aufsichtsmittel der behördlichen Vorabkontrolle der Versicherungsbedingungen (die Versicherer bedurften einer vorherigen Genehmigung, bevor sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in den Verkehr bringen konnten) fiel weg. Abgeschafft wurde ferner die Genehmigungsbedürftigkeit der Berechnungsgrundlagen für die Prämien und versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebens- und Krankenversicherung sowie für die Prämien in der Kfz-Haftpflichtversicherung (in den anderen Versicherungszweigen gab es schon vorher keine solche Vorabkontrolle der Prämien). Für die deutschen Aufsichtsvertreter war es damals wichtig, zu erreichen, dass im Kern das Aufsichtsrecht und das Aufsichtssystem einschl. der Aufsichtsziele und Aufsichtmittel erhalten blieben und darüber hinaus zur Grundlage des koordinierten europäischen Aufsichtsrechts wurden.

Autor(en): Dr. Helmut Müller

 

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