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Fahrzeughalter

1. Begriff: Person, die ein Kraftfahrzeug (Kfz) für eigene Rechnung gebraucht und die die tatsächliche Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Halter und Eigentümer eines Kfz brauchen nicht identisch zu sein. Wer Halter ist, bestimmt sich nach tatsächlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

2. Merkmale: Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu sorgen, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Wegen gebraucht wird.Ob bei Fahrzeugleasing der Leasinggeber oder der Leasingnehmer Halter ist, entscheidet sich nach Lage des Einzelfalls. Beim sog. Privatleasing wird aber in aller Regel der Nutzer Halter sein.

Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann

 

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